Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Wir bitten Sie nachstehende Felder auszufüllen und uns den Herkunftsnachweis des Bargeldes per Upload zur Verfügung zu stellen.
Upload-Funktion
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